Jeder Vertrag und Kontakt mit den Auftraggebern, erfolgt ausschließlich direkt über den jeweiligen Künstler.
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Auftraggeber und Künstler bindend.
Jede Auftragserteilung zwischen dem Künstler und Auftraggeber ist bindend.
Die Tagesgage wird mit jedem einzelnen Künstler direkt verhandelt.
Die Vergütung bei Überstunden bedarf einer vorherigen und direkten Absprache mit dem Künstler.
Generell gilt:
Die Tagesgage für den jeweiligen Auftrag beläuft sich auf 10 Stunden.
Vergütung Overtime nach Absprache, generell gilt: 1.und 2. Stunde —10% vom Tagessatz plus 25% ; 3. und 4. Stunde 10% vom Tagessatz plus 50%,
Die Vergütung bei Überstunden bedarf einer vorherigen und direkten Absprache mit dem Künstler.
Jeder Künstler behält sich das Recht vor, eine angemessene Ausfallgage bei kurzfristiger Absage zu berechnen.
Der Mindestbetrag liegt bei 50% des vereinbarten Tagessatzes und kann bis zu 100% des vereinbarten Honorars betragen.
Zusätzlich werden durch den Künstler bereits gezahlte Reisekosten zu 100% in Rechnung gestellt.
Reisekosten und Reisetage sind nach zeitlichem Aufwand direkt mit dem Künstler zu verhandeln.
Generell gilt:
Reisedauer bis 5 Stunden 0,5 Tage der vereinbarten Tagesgage. Ab 5 Stunden 100% Tagessatz.
Im Voraus erstellte und zur Verfügung gestellte Arbeitsproben des Künstlers an den Auftraggeber dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden.
Das Einholen von Veröffentlichungsrechten bei Fremdfirmen für jegliche zur Publikation vorgesehene Markenprodukte obliegt dem Auftraggeber.
Jeder Künstler ist berechtigt die Fotografien und Filme, die unter seiner Mitwirkung erstellt wurden, zur Eigenwerbung digital, analog sowie im Internet (social media) zu nutzen.